Mindestalter 21
Mindestalter 18 Jahre (bei einer Berufskraftfahrerausbildung, oder bei Einsatzfahrzeugen z.B. der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, K - Schutz, THW)
Vorbesitz Klasse B
Einschluß C1
KFZ mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz , über 3,5 t zGM auch mit Anhänger max. 750 kg zGM.
Mindestalter 21 Jahre
Mindestalter 18 Jahre (bei einer Berufskraftfahrerausbildung, oder bei Einsatzfahrzeugen z.B. der Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, K - Schutz, THW)
Vorbesitz Klasse C
Einschluß BE, C1E, T
KFZ über 3,5 t zGM (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zGM.
Mindesalter 18 Jahre
Vorbesitz Klasse B
KFZ mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, über 3,5 t zGM bis max. 7,5 t zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter 18 Jahre
Vorbesitz Klasse C1
Einschluss BE
Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM, Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3,5 t zGM. in der Fahrzeugkombination zGM beide max. 12 t.